Etschenreutter 202


Bad Ordnung

 

 

die gebrauch wie erst gelehrt bist worden.

Hiemit woellend die nutzlichen geberuch des badwassers beschliessen /

und zu den fuernemmen zufaellen so sich im baden zutragen / schreitten.

 

Fuernembsten zufaellen und schwachheyten / so sich im baden zutragen / wie denen zu helffen sey.

 

 

1. Stulgang

So sich begeb und zutrueg lieber Baeder /

daz der stulgang sich verschlieg und hinderstellig wurd/ so befleisse dich / das er gefürdert werde.

Also / Nim zwen rohe eyer dotter in einer warmen huenerbruee / oder Erbsbruee / mit zucker vermischet/

ein halb stund vor dem essen /

Oder nim acht loth von der bruee auß Pappel / Mertzen violaten oder keel gesotten / mit wenig zucker /

oder Damascenische pflumen die woll zeittig unnd sueß seyend.

                                          Oder

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