Stefan Kleine: Arbeitskommandos in Olpe 4


 

 

Stock des Strickereigebäudes9 der Firma Hügel in der Bruchstraße unterge-
bracht. Um einer Flucht der Gefangenen vorzubeugen, vergitterte man die
Fenster der Unterkunft mit Stacheldraht und entfernte die Feuerleiter vom
Haus. Die Türen konnten nachts abgeschlossen werden; zur Sicherheit
schliefen die Wachmänner in einem angrenzenden Raum. Ansonsten bot
man den Gefangenen eine einigermaßen zufriedenstellende Unterkunft:
Bänke, Tische, Stühle, Pritschen mit Strohsäcken, Decken, Kissen, Wasch-
vorrichtungen und Latrinen waren vorhanden. Die Räume waren beleuchtet
und heizbar mittels eines Ofens.10 Hingegen war die Zimmerausstattung der
Wachmänner etwas komfortabler; sie schliefen in richtigen Betten auf Mat-
ratzen. Die Gefangenen arbeiteten ortsüblich zehn Stunden am Tag, von
6 bis 18 Uhr unter Einbezug von zwei Stunden Pause; in dieser Zeit nahmen
sie ihre Mahlzeiten am Einsatzort oder in ihrer Unterkunft ein.11 Zur Berech-
nung der Gefangenenmiete wurde der Durchschnittslohn eines Arbeiters
von 4 Mark pro Tag zugrunde gelegt. Der Arbeitgeber, also der Stadtrat von
Olpe, war für die Unterkunft und Verpflegung des Arbeitskommandos ver-
antwortlich, zusätzlich hatte er für die Transport- und Verpflegungskosten
der Gefangenen und der Wachleute vom Kriegsgefangenenlager Meschede
zum Einsatzort Olpe aufzukommen. Für diese Verpflichtungen wurde der
Stadt täglich 1,50 Mark pro Arbeiter gutgeschrieben. Die Differenz dieser
beiden Beträge in Höhe von 2,50 Mark musste an die Inspektion der Kriegs-
gefangenenlager abgeführt werden. Für die wöchentliche Endabrechnung
wurden täglich auf einem vorgedruckten Formular die Namen der Gefange-
nen, ihr Einsatzort, die Art der Beschäftigung und die Arbeitszeiten einge-
tragen. Ein Viertel des Bruttolohns erhielten die Kriegsgefangenen als so
genannte Abfindung von der Inspektion in Form von Scheckmarken, die
ihnen, nachdem der wöchentliche Beschäftigungsnachweis bei der Inspekti-
on der Kriegsgefangenenlager eingegangen war, ausgehändigt wurden.
Somit ergibt sich folgende Abrechnung für den Arbeitstag eines Internierten:

Position

Betrag in Mark

Brutto-Lohn

4,00

Abzug für Unterkunft und Verpflegung

- 1,50

Brutto-Einnahme der Inspektion

= 2,50

Abfindung an Kriegsgefangenen

- 1,00

Netto-Einnahme der Inspektion

= 1,50

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9 Später Gebäude der Firma Dahlenkamp; abgebrochen Mitte der 1990er-Jahre.
10 StdA Olpe: Akten A 463. Vertrag zur Gestellung von Kriegsgefangenen und Wachmannschaften.
11 Ebenda.