Jeder Kriegsgefangene,
der auf ein Arbeitskommando im Inspektionsbe-
zirk gestellt wurde, erhielt sein persönliches Scheckbuch mit Namen
und
Gefangenennummer, in das er die für seine Arbeit erhaltenen
Scheckmar-
ken einkleben musste. Die Scheckmarken durften nur von Kaufläden und
Kantinen, die von der Inspektion oder der Lagerkommandantur als Ver-
kaufsstellen für Kriegsgefangene zugelassen worden waren, für
Zahlung an
Geldes statt angenommen werden. Der Verkäufer musste darauf achten,
dass bei Bezahlung der Waren die Scheckmarken aus dem Scheckbuch
geschnitten wurden. Verboten war den Kriegsgefangenen der Kauf von
Waffen, ziviler Kleidung, die zur Flucht verwandt werden konnte,
Briefmar-
ken und alkoholischen Getränken.12 In Olpe war das
Geschäft der Witwe
Gummersbach als Verkaufsstelle für Kriegsgefangene anerkannt.13
Nament-
lich sollten in diesem Laden Wurst, Speck, Zucker und Tabak zu
ortsübli-
chen Preisen angeboten werden.14 Der Gegenwert der
verwendeten
Scheckmarken wurde dem Ladeninhaber von der Inspektion überwiesen,
nachdem diese die Marken mit einer genauen Liste der von den
Kriegsge-
fangenen gekauften Artikel erhalten hatte.
In einer Zeit, in der Handel und Gewerbe Umsatzeinbußen verzeichnen
mussten,15 war es allemal für einen Kaufmann
erstrebenswert, für sein Ge-
schäft eine Lizenz als Verkaufsstelle für Kriegsgefangene zu
erhalten, um
den Umsatzrückgang teilweise zu kompensieren. Im Stadtarchiv Olpe
ist ein
Schreiben des Drogerieinhabers Bernhard Frerichmann erhalten, mit
dem er
um eine Erlaubnis nachsuchte, auch an Kriegsgefangene verkaufen zu
dür-
fen:
„Olpe i. Westf., den 23. November 1915. An die Inspektion
der Kriegsge-
fangenlagers, Frankfurt a. Main, Kettenhofweg 22 a. Ich erlaube mir
hier-
durch die Inspektion zu bitten, mein Geschäft als Verkaufsstelle für
die in
hiesiger Stadt und Umgegend beschäftigten Gefangenenkolonnen zu be-
stimmen. Veranlaßt werde ich zu dieser Bitte durch den Umstand, daß
jetzt
schon aus meiner Drogerie - der einzigen am hiesigen Platze - von
den
Gefangenen Specialartikel gewünscht werden, welche in anderen
Geschäf-
ten nicht zu haben sind. Es kommen hauptsächlich folgende Waren in
Be-
tracht, nämlich: condensierte Milch, kosmetische Artikel,
Toilettesachen,
Seifen, Nähr- und Stärkungsmittel, Creme für aufgesprungene Hände,
Hus-
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12 Diese Bestimmung
wurde im Februar 1916 gelockert.
13 Westfälische Straße 34. In Olpe auch als „Obersten
Gummersbach“ bekannt.
14 StdA Olpe: Akten A 463. Vertrag zur Gestellung von
Kriegsgefangenen und Wachmannschaften.
15 S. auch: Kleine, Stefan: Die „Kriegsbriefe“ der
Pfarrei St. Martinus als Quelle zur Geschichte der Stadt Olpe im
Ersten Weltkrieg. In: OGG 22 (2014) S. 31. |