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Stefan Kleine: Arbeitskommandos in Olpe 6 |
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tentabletten u.s.w., die ich als
Specialität in meinem Geschäft führe. Da ich die hier bereits eingerichteten Verkaufsstellen mit dem Umtausch der Mar- ken nicht belästigen kann, auch nicht weiß, ob solche dazu bereit sind, bitte ich auch mein Geschäft als Verkaufsstelle zu bestimmen. Behördlicherseits sind Einwendungen nicht vorhanden. Ich sehe einem zusagenden Beschei- de entgegen und verharre Hochachtungsvoll ergebenst Bernh. Frerichmann."16 Wenn auch diesem Antrag ein abschlägiger Bescheid erteilt wurde - mit der Begründung, die bereits vorhandene Verkaufsstelle genüge für das Ar- beitskommando - so ist dieses Schreiben aber doch belangvoll, weil es uns die Kriegsgefangenen mit ihren alltäglichen Bedürfnissen näherbringt. Das Scheckmarken-System zur Bezahlung der Einkäufe der Gefangenen und das Verbot von Bargeld sollten in erster Linie verhindern, dass sich die In- ternierten Gegenstände beschafften, die ihnen bei einer Flucht hilfreich ge- wesen wären. Um das Entfliehen der Inhaftierten zu erschweren, trugen sie während der Arbeit ihre Kleidung aus dem Gefangenenlager. Falls ihnen vom Arbeitgeber Arbeitskleidung gestellt wurde oder sie Zivilanzüge trugen, mussten die Hosen- und Ärmelnähte mit einem 3 cm breiten roten Ölan- strich versehen werden, um sie deutlich als Kriegsgefangene zu kennzeich- nen. Noch weitere Pflichten hatte die Stadtverwaltung als Arbeitgeber
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