Stefan Kleine: Arbeitskommandos in Olpe 10


 

  Knapp zwei Monate später, im Oktober 1915, traf ein neues Arbeits-
kommando, das ebenfalls für Wasserleitungs- und Kanalisationsarbeiten
angefordert worden war, mit dem Zug in Olpe ein. Diesmal handelte es sich
um 20 kriegsgefangene Ukrainer aus dem Lager Wetzlar, die von zwei
Wachleuten aus Meschede begleitet wurden. Erstaunlicherweise mussten
nach wenigen Wochen Arbeit die Schuhe der Mehrzahl der Gefangenen neu
besohlt und ausgebessert werden. Es ist unklar, ob die Arbeitsumgebung für
diesen Missstand verantwortlich war. Die Inspektion der Kriegsgefangenla-
ger übernahm die Kosten der Ausbesserung teilweise und argumentierte:

 

„... War das Schuhwerk der Gefangenen bei Ankunft nicht in gutem Zu-
stande, so hätten Sie sofort unter Bescheinigung des Wachthabenden Be-
schwerde führen müssen. Eine Feststellung, ob Mängel im bedeutenden
Umfange damals vorhanden waren, ist jetzt umsoweniger möglich, als durch
die Art der Arbeiten eine schnelle Abnutzung des Schuhzeuges ja durchaus
im Bereich der Möglichkeit liegt.“
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  Im Herbst 1915 war es kaum noch möglich, Kriegsgefangene für ge-
meinnützige Notstands- und Infrastrukturmaßnahmen zu bekommen. Ge-
nehmigt wurden von der Inspektion der Kriegsgefangenenlager lediglich
noch Arbeitskommandos für ganz dringende Tätigkeiten. Als nach wenigen
Monaten eine externe Prüfung der Gefangenenarbeit in Olpe durch die In-
spektion offenbarte, dass die Stadtverwaltung die Ukrainer über mehrere
Wochen zur Erweiterung eines Exerzier- und Sportplatzes für die Jugend-
wehr eingesetzt hatte - was nicht im Sinne der veränderten Beschäfti-
gungspolitik für Kriegsgefangene war -, führte dieser Verstoß zu einer Ab-
mahnung durch die Inspektion:
 

  „Infolge der Knappheit an Kriegsgefangenen ist bestimmt worden, dass
diese nur noch zu den notwendigsten Arbeiten Verwendung finden dürfen.
Gemeinnützige Arbeiten, die nicht als dringend bezeichnet werden können,
zählen hierzu nicht. Wenn auch die Inspektion bereit ist, aufgrund des schon
stattgehabten Schriftwechsels die Notwendigkeiten der zur Herstellung der
Wasserleitung vorzunehmenden Arbeiten anzuerkennen, so kann sie doch
dem Anlegen eines Exerzier- und Spielplatzes für die Jugendwehr nicht das
Mass der Dringlichkeit zusprechen, das für die Beschäftigung von Kriegsge-
fangenen jetzt erforderlich ist. Die Inspektion kann deshalb die Kriegsgefan-
genen nicht zu diesem Zwecke belassen und ersucht um Mitteilung, an wel-
chern Tag die Ablösung von 10 Mann vorgenommen werden kann." 30

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29 StdA Olpe: Akten A 463. Brief der Inspektion der Gefangenenlager vom 17.1.1916.
30 StdA Olpe: Akten A 463. Schreiben der Inspektion der Gefangenenlager vom 29.1.1916