Stefan Kleine: Arbeitskommandos in Olpe 17


 

waren durch eine einheitliche Kopfbedeckung, schwarz-weiß-rote Armbin-
den mit dem Aufdruck „Hilfswachtmann“ und amtlichen Stempel gekenn-
zeichnet. Sie trugen eine Schusswaffe und mussten mit deren Handhabung
vertraut sein. Zuvor musste das Landratsamt ihnen ausdrücklich das Recht
zum Waffentragen und den Waffengebrauch gegenüber Kriegsgefangenen
verliehen haben.53

  Die neu angekommenen Kriegsgefangenen fanden ihr Quartier wie die
früheren Arbeitskommandos im Strickereigebäude der Firma Hügel in der
Bruchstraße. Was ihre Zivil- und Arbeitskleidung betraf, hatte sich eine
Neuerung eingebürgert: Statt eines roten Ölanstrichs waren 5 cm breite
braune Streifen aus Zellstoff an den Hosen- und Ärmelnähten anzubringen.
Ausdrücklich wurde im Gestellungsvertrag für das Arbeitskommando auf
hygienische Maßnahmen in der Unterkunft hingewiesen, um Krankheiten
vorzubeugen. Die Räume mussten täglich gereinigt werden, Handtücher für
die Gefangenen waren wöchentlich zu wechseln, die Latrinen hatten den
militärischen Vorschriften zu entsprechen und sollten regelmäßig sanitär
behandelt werden.54

  Bei landwirtschaftlichen Arbeiten stießen die Bestimmungen zur Bewa-
chung von Kriegsgefangenen auf praktische Schwierigkeiten. Manche Ar-
beitsstellen und Einzelhöfe lagen weit voneinander entfernt, so dass die
Angliederung einzelner Kriegsgefangenenarbeiter an ein Arbeitskommando
nicht möglich war. Folglich wurde die Bewachung jedes einzelnen Kriegsge-
fangenen durch ein Patroullieren der Wachleute55 zwischen den einzelnen
Gehöften ersetzt, wobei der Arbeitgeber sie bei der Aufsicht unterstützen
sollte. Die Gefangenen durften die Mahlzeiten bei dem Arbeitgeber einneh-
men, wenn sie während der Essenszeit beaufsichtigt wurden.56

  Der nächste Schritt bestand in der Gestellung von Kriegsgefangenen für
die Landwirtschaft als Einzelarbeiter oder in kleinen Gruppen ohne militäri-
sche Bewachung. Dieses wurde aber nur unter strengen Auflagen geneh-
migt: Der Landwirt benötigte eine Bescheinigung vom Landratsamt über
seine Notlage und musste einen guten Leumund besitzen. Des Weiteren
durfte die Angliederung seiner Arbeiter an ein bestehendes Arbeitskom-
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53 =Waffenschein: StdA Olpe: Akten A 463. Merkblatt der Inspektion der Kriegsge-
fangenen zu Hilfsmannschaften.
54 StdA Olpe: Akten A 463. Vertrag Nr. 3221 über die Gestellung von Kriegsgefan-
genen und Wachtmannschaften.
55 Militärische Wachmannschaften und Hilfswachleute.
56 StdA Olpe: Akten A 464. Inspektion der Kriegsgefangenenlager XVIII. Armeekorps; Schreiben vom 31.8.1915.