Stefan Kleine: Arbeitskommandos in Olpe 21


 

Im Einzelnen wurde für den Lebensmittelverbrauch beschlossen:
 - Wie schon in den Vorjahren durften Eier, Vollmich, frischer Fisch, Erb-
sen, weiße Bohnen, Linsen, Reis, Teig- und Backwaren jeder Art, Büch-
senkonserven, Bohnenkaffee nicht für die Gefangenenkost verwendet
werden.
 - Auch tierische Fette waren zur Zubereitung der Mahlzeiten tabu, lediglich
Margarine kam zum Einsatz.
 - Für die Kriegsgefangenenarbeiter wurden die wöchentlichen Nahrungs-
mittelsätze herabgesetzt:

 

Nahrungsmittel

Höchstsatz 1917

Brot: der für die Bevölkerung des Bezirkes bei
gleichartiger Arbeit festgesetzte Satz

2800 g

Fleisch: der für die Bevölkerung des Bezirkes
bei gleichartiger Arbeit festgesetzte Satz

250 g

Salzfisch, Robben-, Wal-Kalbfleisch

600 g

Hering

150 g

Kartoffeln (einschließlich Schalen, täglich 500 g)

3500 g

Fett (Margarine, nicht: Öl, Butter oder Speck)

70 g

Magerkäse

75 g

Mehl (Mais- und Bohnenmehl)

100 g

Speisemehl09

75 g

Ackerbohnen oder Peluschken (schwarze Erbsen)

200 g

Gries (von Weizen oder Mais) einschl. Grütze

250 g

Graupen

150 g

Zucker: der für die Bevölkerung geltende Satz

 

Marmelade

75 g

Magermilch

250 g

Quelle: Stadtarchiv Olpe. Akten A 464. Kriegsministerium. Abteilung für Gefangenen-
ernährung. Merkblatt für die Ernährung der in der Landwirtschaft beschäftigen
Kriegsgefangenen. Berlin, 4.1.1917.69 70

 

   Ferner sollten Frischgemüse in einer Menge von mindestens 1600 g pro
Woche, Kaffee-Ersatz, Zichorien-Kaffee und Kakao-Ersatz in angemesse-
nen Mengen verwendet werden. Gewürze, Suppenwürze, Zwiebeln, Papri-
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69 Die Versorgung mit Getreidemehl führte bei den Kriegsgefangenen zu einer Kür-
zung ihrer Brotrationen.
70 Ein Musterbeispiel für die Zusammenstellung der Kost der in der Landwirtschaft
arbeitenden Gefangenen ist im Anhang beigefügt.