Im Einzelnen wurde für den
Lebensmittelverbrauch beschlossen:
- Wie schon in den Vorjahren durften Eier, Vollmich, frischer Fisch,
Erb-
sen, weiße Bohnen, Linsen, Reis, Teig- und Backwaren jeder Art,
Büch-
senkonserven, Bohnenkaffee nicht für die Gefangenenkost verwendet
werden.
- Auch tierische Fette waren zur Zubereitung der Mahlzeiten tabu,
lediglich
Margarine kam zum Einsatz.
- Für die Kriegsgefangenenarbeiter wurden die wöchentlichen
Nahrungs-
mittelsätze herabgesetzt:
Nahrungsmittel |
Höchstsatz 1917 |
Brot: der für die Bevölkerung des Bezirkes bei
gleichartiger Arbeit festgesetzte Satz |
2800 g |
Fleisch: der für die Bevölkerung des Bezirkes
bei gleichartiger Arbeit festgesetzte Satz |
250 g |
Salzfisch, Robben-, Wal-Kalbfleisch |
600 g |
Hering |
150 g |
Kartoffeln (einschließlich Schalen, täglich 500 g) |
3500 g |
Fett (Margarine, nicht: Öl, Butter oder Speck) |
70 g |
Magerkäse |
75 g |
Mehl (Mais- und Bohnenmehl) |
100 g |
Speisemehl09 |
75 g |
Ackerbohnen oder Peluschken (schwarze Erbsen) |
200 g |
Gries (von Weizen oder Mais) einschl. Grütze |
250 g |
Graupen |
150 g |
Zucker: der für die Bevölkerung geltende Satz |
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Marmelade |
75 g |
Magermilch |
250 g |
|
Ferner sollten Frischgemüse in einer Menge
von mindestens 1600 g pro
Woche, Kaffee-Ersatz, Zichorien-Kaffee und Kakao-Ersatz in
angemesse-
nen Mengen verwendet werden. Gewürze, Suppenwürze, Zwiebeln, Papri-
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69 Die Versorgung
mit Getreidemehl führte bei den Kriegsgefangenen zu einer Kür-
zung ihrer Brotrationen.
70 Ein Musterbeispiel für die Zusammenstellung der Kost
der in der Landwirtschaft
arbeitenden Gefangenen ist im Anhang beigefügt. |