Stefan Kleine: Arbeitskommandos in Olpe 32


 

4. Resümee

   Der Einsatz von Kriegsgefangenen in Olpe wurde noch einmal im Jahr
1920 thematisiert, als die deutschen Behörden auf Verlangen der französi-
schen Militärmission Informationen zum Aufenthalt und Verbleib von franzö-
sischen Kriegsgefangenen geben sollten. Die Stadt Olpe zog folgendes
Fazit: Keine französischen Kriegsgefangenen verbüßten eine Haftstrafe in
Olpe. Erkrankte ausländische Soldaten - unter ihnen waren Belgier, Fran-
zosen und Engländer - wurden im St.-Martinus-Hospital behandelt. Die dort
verstorbenen französischen Kriegsgefangenen wurden auf dem katholi-
schen, die englischen Toten auf dem evangelischen Friedhof in Olpe beer-
digt.108

  Zweifellos haben auch in Olpe vor allem die Industrieunternehmen von
den Arbeitskommandos der Kriegsgefangenen profitiert. Ihr Arbeitspotential
erwies sich als unersetzlich zur Aufrechterhaltung der deutschen Kriegswirt-
schaft.

  Der Einsatz in der Landwirtschaft wurde von den Kriegsgefangenen be-
sonders geschätzt, da sie dort nicht dauernd überwacht wurden. Einzelar-
beiter auf dem Land waren oftmals mit Familienanschluss auf dem Hof des
Bauern untergebracht. Die häufigen Kontakte untereinander räumten Vorur-
teile aus dem Weg und brachten es mit sich, dass die Kriegsgefangenen als
Menschen respektiert wurden. Aber auch die Reduzierung der Gefangenen
auf den Status einer billigen Arbeitskraft war durchaus gängige Praxis, da es
stets Personen gibt, die aus einer außergewöhnlichen Situation eines Men-
schen ihre persönlichen Vorteile ziehen wollen.

  Während es in der ersten Phase der Gefangenenbeschäftigung den La-
gerinsassen noch weitgehend freistand, sich für ein Arbeitskommando zu
melden, wandelte sich mit fortschreitender Kriegsdauer ihr Arbeitseinsatz
zur Zwangsarbeit, der sich mindestens jeder zweite Kriegsgefangene unter-
werfen musste.109
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108 StdA Olpe: Akten A 464. Antwortschreiben der Stadt Olpe an den Landrat,
12.10.1920.
109 S. auch: Koch: Zwangsarbeitende Kriegsgefangene (wie Anmerkung 1). S. 407